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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 10. September 2026

1. Geltungsbereich

Teil A dieser AGB gilt für alle Verträge zwischen Gregor Gehrmann Multimedia & Eventservice (nachfolgend „PartyPros“) und Kunden über DJ-, Event- und Technikleistungen. Für den Anhängerverleih gelten ergänzend die besonderen Bedingungen in Teil B, für Veranstaltungen die besonderen Bedingungen in Teil C.

2. Leistungen

Leistungsumfang, Einsatzzeiten und Technik ergeben sich aus dem individuellen Angebot.

Zusatzleistungen (z. B. Fotobox, Moderation, Licht- und Tontechnik, Zusatzkünstler) können separat vereinbart werden.

3. Angebot und Vertragsschluss

Anfragen sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein Angebot schriftlich bestätigt wird.

Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Zahlungen erfolgen gemäß Rechnung/Angebot und sind zu den dort genannten Fristen fällig.

5. Mitwirkungspflichten

Der Kunde stellt einen geeigneten, sicheren Auftrittsort, Stromversorgung sowie Zugang zur Location bereit.

Sperrzeiten, Lautstärkeregeln und behördliche Auflagen sind rechtzeitig mitzuteilen.

6. Terminänderung und Stornierung

Terminverschiebungen sind nach Verfügbarkeit möglich.

Wenn keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gelten folgende Stornokosten:

  • bis 30 Tage vor dem Termin: 20 % des Auftragswertes
  • bis 14 Tage vor dem Termin: 50 % des Auftragswertes
  • bis 7 Tage vor dem Termin: 80 % des Auftragswertes
  • weniger als 48 Stunden vor dem Termin: 100 % des Auftragswertes

7. Ausfall / Höhere Gewalt

Bei Ausfall durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Krankheit, Unfall) bemühen wir uns um gleichwertigen Ersatz.

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

8. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in diesen AGB gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Fall der Übernahme einer Garantie.

9. GEMA / Rechte Dritter

Sofern GEMA-/GVL-Anmeldungen erforderlich sind, obliegt dies dem Veranstalter, sofern nicht anders vereinbart.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von PartyPros.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Teil B: Besondere Bedingungen für den Anhängerverleih (Online-Buchung)

Die folgenden Bedingungen gelten ergänzend zu Teil A für die Vermietung von PKW-Anhängern über die Online-Buchung auf partypros.de/anhaenger-mieten. Bei Widersprüchen geht Teil B vor.

B.1 Vertragsschluss, Preise und Zahlung

Der Mietvertrag kommt mit Abschluss des Online-Bezahlvorgangs (Zahlungsdienstleister Stripe) zustande. Maßgeblich sind der bei der Buchung gewählte Tarif und Mietzeitraum.

Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Mieter erhält die Rechnung automatisch per E-Mail.

B.2 Verbindlichkeit der Buchung, kein Widerruf

Die Buchung ist verbindlich. Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da die Vermietung für einen spezifischen Termin bzw. Zeitraum erfolgt.

Eine Stornierung oder Erstattung ist ausgeschlossen; dies gilt auch, wenn der Anhänger nicht abgeholt wird. Ein Anspruch auf Nachholung des Mietzeitraums besteht nicht. Kulanzentscheidungen bleiben PartyPros vorbehalten. Die Rechte des Mieters bei Nichtverfügbarkeit des Anhängers (B.3) bleiben unberührt.

B.3 Nichtverfügbarkeit des Anhängers

Kann PartyPros den Anhänger zum Mietbeginn nicht in verkehrssicherem Zustand bereitstellen (z. B. wegen eines Defekts, einer Beschädigung oder nicht erfolgten Rückgabe durch einen Vormieter oder infolge höherer Gewalt), wird der Mieter unverzüglich informiert. Der Mieter kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten; bereits gezahlte Beträge werden vollständig und unverzüglich über das bei der Buchung verwendete Zahlungsmittel erstattet. Der Ausschluss von Stornierung und Erstattung nach B.2 gilt insoweit nicht.

Weitergehende Ansprüche richten sich nach B.13 in Verbindung mit Ziffer 8 des Teils A.

B.4 Voraussetzungen und Identitätsnachweis

Mieten können nur volljährige Personen mit gültiger Fahrerlaubnis (mindestens Klasse B). Die bei der Buchung gemachten Angaben müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein.

Zur Betrugsprävention ist im Buchungsvorgang die Aufnahme der Vorder- und Rückseite des Personalausweises erforderlich. Einzelheiten zur Verarbeitung und automatischen Löschung regelt die Datenschutzerklärung.

B.5 Abholung und Zustandsprüfung

Vor der Übernahme führt der Mieter auf seiner Buchungsseite den Abhol-Check durch und bestätigt dabei den Zustand des Anhängers für alle vier Seiten oder dokumentiert vorhandene Vorschäden. Erst nach dem Abhol-Check wird der Zugangscode zur Schlüsselbox freigegeben bzw. der Schlüssel übergeben.

Der Anhänger ist innerhalb von 20 Minuten ab Mietbeginn abzuholen. Vorschäden, die beim Abhol-Check nicht dokumentiert wurden, gelten als während der Mietzeit entstanden, soweit der Mieter nicht nachweist, dass sie bereits vorher vorhanden waren.

Zugangscodes sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

B.6 Nutzung, Fahrberechtigung und Pflichten des Mieters

Der Anhänger darf nur bestimmungsgemäß, im öffentlichen Straßenverkehr nur unter Beachtung von StVO und StVZO sowie des zulässigen Gesamtgewichts genutzt werden. Die Ladung ist ordnungsgemäß zu sichern.

Der Anhänger darf nur von volljährigen Personen geführt werden, die eine gültige Fahrerlaubnis (mindestens Klasse B) besitzen und mitführen. Gestattet der Mieter einer solchen Person das Führen des Gespanns, hat er deren Verhalten wie eigenes zu vertreten; die Überlassung des Anhängers zur eigenständigen Nutzung durch Dritte bleibt untersagt.

Der Anhänger darf nur mit einem zum Verkehr zugelassenen, haftpflichtversicherten und technisch geeigneten Zugfahrzeug betrieben werden; die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs und die zulässige Stützlast sind einzuhalten.

Vor jedem Fahrtantritt hat sich der Fahrer vom verkehrssicheren Zustand des Gespanns zu überzeugen, insbesondere von korrektem Ankuppeln, eingehängtem Abreißseil, vollständig hochgedrehtem Stützrad, funktionierender Beleuchtung und ausreichendem Reifendruck (insbesondere nach dem Beladen). Erkennbare Mängel sind PartyPros vor Fahrtantritt zu melden; mit einem nicht verkehrssicheren Anhänger darf nicht gefahren werden.

Bei jedem Abstellen ist der Anhänger mit dem überlassenen Schloss gegen Diebstahl zu sichern, standsicher abzustellen und gegen Wegrollen zu sichern. Schloss und Zugangscode sind sorgfältig zu verwahren.

Untersagt sind insbesondere: die Überlassung zur eigenständigen Nutzung durch Dritte oder die Weitervermietung, das Führen des Gespanns unter dem Einfluss von Alkohol (es gilt 0,0 Promille), Drogen oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten, die Beförderung von Personen oder Tieren im Anhänger, der Transport gefährlicher Güter, der Transport von losem Schüttgut (z. B. Sand, Kies, Erde, Bauschutt) außerhalb geeigneter Behältnisse, die Nutzung zu rechtswidrigen Zwecken, insbesondere zur Begehung von Straftaten, sowie Fahrten außerhalb Deutschlands ohne vorherige Zustimmung in Textform.

B.7 Verlängerung der Mietzeit

Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur durch eine neue Buchung über partypros.de möglich und setzt voraus, dass der Anhänger im Anschlusszeitraum verfügbar ist; ein Anspruch hierauf besteht nicht. Behält der Mieter den Anhänger ohne Anschlussbuchung über das Mietende hinaus, gilt B.9.

B.8 Rückgabe

Der Anhänger ist spätestens zum vereinbarten Mietende gereinigt (besenrein) am Abholort abzustellen, abzukuppeln und zu sichern; der Schlüssel ist zurückzugeben bzw. in die Schlüsselbox zu legen.

Die Rückgabe ist erst abgeschlossen, wenn der Mieter sie über den Rückgabelink auf seiner Buchungsseite bestätigt hat; dazu gehören die Zustandsbestätigung (vier Seiten) und zwei Fotos des abgestellten Anhängers (Front und Heck). Bis zur Bestätigung gilt die Miete als fortdauernd. Nach bestätigter Rückgabe erhält der Mieter eine Bestätigung per E-Mail.

Wird der Anhänger nicht oder nicht am vereinbarten Abholort zurückgegeben, kann PartyPros ihn nach erfolgloser Aufforderung mit angemessener Frist zurückholen oder zurückholen lassen. Die hierfür erforderlichen Kosten trägt der Mieter, es sei denn, er hat die nicht erfolgte oder nicht vertragsgemäße Rückgabe nicht zu vertreten. Der Mieter teilt PartyPros auf Anfrage jederzeit den Standort des Anhängers mit.

B.9 Verspätete Rückgabe

Erfolgt die bestätigte Rückgabe nach dem vereinbarten Mietende, fällt je angefangene Stunde eine Pauschale von 17,00 € an (12,00 € Nutzungsentgelt zuzüglich 5,00 € Servicegebühr), bis die Rückgabe über den Rückgabelink bestätigt ist.

Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Ist die Bestätigung der Rückgabe aus Gründen, die PartyPros zu vertreten hat (z. B. eine technische Störung des Rückgabelinks), nicht möglich, fällt die Pauschale für diesen Zeitraum nicht an. Der Mieter hat eine solche Störung PartyPros unverzüglich telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen.

Die Pauschale wird per Zahlungsaufforderung (Stripe-Zahlungslink) erhoben; über den bezahlten Betrag wird eine Rechnung erteilt.

B.10 Schäden, Unfälle, Verlust und Schadensklärung

Im Fahrbetrieb sind Schäden Dritter über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs abgedeckt. Eine Kaskoversicherung für Schäden am Anhänger selbst besteht nicht; PartyPros bietet keine Haftungsreduzierung gegen Entgelt an. Die Haftung des Mieters richtet sich nach dieser Ziffer.

Der Mieter haftet für Schäden am Anhänger, dessen Verlust oder Untergang, die während der Mietzeit schuldhaft verursacht werden, bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Normale Gebrauchsspuren sind ausgenommen.

Schäden, Unfälle oder Verlust sind PartyPros unverzüglich zu melden. Bei Unfällen mit Beteiligung Dritter, bei Personenschäden, Diebstahl, Vandalismus oder unklarer Sachlage ist zusätzlich die Polizei hinzuzuziehen. Der Mieter darf am Unfallort kein Schuldanerkenntnis und keine Haftungsübernahme zulasten von PartyPros oder eines Versicherers erklären. Auf Anforderung übermittelt der Mieter binnen sieben Tagen einen schriftlichen Schadensbericht; während der Mietzeit hat er PartyPros auf Verlangen den Standort des Anhängers mitzuteilen und eine Besichtigung zu ermöglichen. Bei der Rückgabe erkannte Schäden sind im Rückgabe-Check zu dokumentieren.

Kann der Anhänger infolge eines Unfalls oder Defekts nicht zum Abholort zurückgebracht werden, hat der Mieter PartyPros unverzüglich Standort und Schadensumfang mitzuteilen und den Anhänger verkehrssicher, abgeschlossen und – soweit möglich und zumutbar – entladen abzustellen, bis PartyPros über das weitere Vorgehen entscheidet.

Grundlage der Schadensklärung sind die dokumentierten Zustands-Checks und Fotos aus Abholung und Rückgabe sowie gegebenenfalls Aufzeichnungen der Videoüberwachung am Stellplatz. PartyPros beziffert den Schaden (bei Bedarf durch Kostenvoranschlag oder Gutachten) und stellt ihn dem Verursacher in Rechnung.

Die Ersatzpflicht des Mieters umfasst auch erforderliche Schadennebenkosten, insbesondere Kosten für Gutachten, Bergung und Abschleppen, eine verbleibende Wertminderung sowie den konkret nachgewiesenen Mietausfall für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung.

Entschädigungsleistungen Dritter oder von Versicherern für Schäden am Anhänger stehen PartyPros zu. Erhält der Mieter solche Leistungen, hat er sie unverzüglich an PartyPros auszukehren. Sie werden auf Ersatzansprüche von PartyPros gegen den Mieter aus demselben Schadensfall angerechnet.

Der Mieter stellt PartyPros von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung während der Mietzeit beruhen, soweit diese Ansprüche nicht durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt sind.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I wird im Anhänger mitgeführt und verbleibt dort. Bei ihrem vom Mieter zu vertretenden Verlust kann PartyPros eine Pauschale von 50,00 € für Neuausstellung und Aufwand berechnen; dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Reparaturen dürfen nur durch PartyPros bzw. von PartyPros beauftragte Betriebe erfolgen. Notreparaturen, die zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit unterwegs zwingend erforderlich sind, darf der Mieter abweichend hiervon durch eine Fachwerkstatt bis zu einem Betrag von 80,00 € ausführen lassen; die Rechnung ist PartyPros vorzulegen, die Kosten werden erstattet, soweit der Mieter den Mangel nicht zu vertreten hat. Darüber hinausgehende Reparaturen bedürfen der vorherigen Zustimmung von PartyPros in Textform. Die missbräuchliche Nutzung, Unterschlagung oder Nichtrückgabe wird zur Anzeige gebracht.

B.11 Verkehrsverstöße und Bußgelder

Der Mieter trägt alle während der Mietzeit anfallenden Bußgelder, Verwarnungs- und Verfahrensgebühren, Park- und Abschleppkosten sowie sonstigen Kosten aus Verkehrs- oder Ordnungsverstößen, die er zu vertreten hat, und stellt PartyPros insoweit von Forderungen Dritter frei.

PartyPros ist berechtigt, Behörden und berechtigten Dritten (z. B. Parkraumbewirtschaftern) Auskunft darüber zu erteilen, wer den Anhänger im betreffenden Zeitraum gemietet hat; die Weitergabe erfolgt im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Für die Bearbeitung von Anfragen zu Verstößen, die der Mieter zu vertreten hat, kann PartyPros eine Pauschale von 15,00 € je Vorgang erheben; dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

B.12 Außerordentliche Beendigung

PartyPros kann den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos beenden und die weitere Nutzung untersagen, insbesondere bei falschen Angaben zur Person, Weitergabe des Zugangscodes an Dritte, Nutzung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder erheblichen Verstößen gegen B.6. Der Anhänger ist in diesem Fall unverzüglich zurückzugeben; B.8 gilt entsprechend. Personen, die erheblich gegen diese Bedingungen verstoßen haben, kann PartyPros von künftigen Buchungen ausschließen.

B.13 Haftung von PartyPros

PartyPros stellt den Anhänger in verkehrssicherem Zustand bereit. Für Schäden an oder den Verlust von Ladung und mitgeführten Gegenständen des Mieters wird nicht gehaftet, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im Übrigen gilt Ziffer 8 des Teils A.

B.14 Videoüberwachung

Der Abstell- und Übergabebereich des Anhängers wird zur Eigentumssicherung und Beweissicherung videoüberwacht. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

Teil C: Besondere Bedingungen für Veranstaltungen (Online-Reservierung)

Die folgenden Bedingungen gelten ergänzend zu Teil A für von PartyPros veranstaltete Events, für die Plätze über Event-Seiten auf partypros.de reserviert werden. Bei Widersprüchen geht Teil C vor.

C.1 Reservierung, Vertragsschluss und Preise

Der Vertrag über die Teilnahme kommt mit Abschluss des Online-Bezahlvorgangs (Zahlungsdienstleister Stripe) zustande. Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer; der Gast erhält eine Rechnung automatisch per E-Mail.

Die Reservierung ist personengebunden; ein gewerblicher Weiterverkauf ist untersagt. Die Anzahl der Plätze ist durch die Kapazität der Location begrenzt (in der Regel 250 bis 350 Personen); eine Überbuchung findet nicht statt.

C.2 Kein Widerruf, keine Stornierung

Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, da es sich um eine Freizeitveranstaltung mit spezifischem Termin bzw. Zeitraum handelt. Eine Stornierung oder Erstattung durch den Gast ist ausgeschlossen; Kulanzentscheidungen bleiben PartyPros vorbehalten.

Die Rechte des Gastes bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung (C.3) bleiben unberührt.

C.3 Termin, Ort, Absage und Verlegung

Termin und Ort können bei der Reservierung noch offen sein („TBA“) und werden über die Event-Seite sowie per E-Mail bekannt gegeben.

Wird die Veranstaltung abgesagt, werden bereits gezahlte Beträge vollständig über das bei der Buchung verwendete Zahlungsmittel erstattet. Wird die Veranstaltung zeitlich oder örtlich verlegt, kann der Gast wählen, ob er die Reservierung behält oder eine vollständige Erstattung erhält. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 8 des Teils A.

C.4 Einlass und Jugendschutz

Der Einlass setzt eine gültige Reservierungsbestätigung voraus und ist nur volljährigen Personen (18+) gestattet; ein amtlicher Lichtbildausweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.

PartyPros übt das Hausrecht aus. Personen, die erheblich alkoholisiert sind, unter Drogeneinfluss stehen oder die Sicherheit der Veranstaltung gefährden, kann der Einlass verweigert werden; ein Erstattungsanspruch besteht in diesem Fall nicht.

C.5 Verhalten und Hausordnung

Alle Gäste begegnen einander mit Respekt. Mit der Einrichtung der Location, insbesondere den Sanitäranlagen, ist sorgsam umzugehen. Den Anweisungen von PartyPros und des eingesetzten Personals ist zu folgen.

Fehlverhalten – insbesondere Gewalt, Belästigung, Diskriminierung oder mutwillige Beschädigung – wird nicht toleriert und hat den Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge; ein Erstattungsanspruch besteht insoweit nicht. Für schuldhaft verursachte Schäden haftet der Verursacher.

Das Mitbringen eigener Getränke ist gestattet, soweit auf der Event-Seite nichts anderes angegeben ist; aus Sicherheitsgründen kann PartyPros Vorgaben zu Behältnissen (z. B. kein Glas) machen. Untersagt sind Waffen, pyrotechnische Gegenstände und illegale Substanzen.

C.6 Lautstärke, Licht- und Lasereffekte

Bei der Veranstaltung werden erhöhte Schallpegel sowie Licht-, Laser-, Stroboskop- und Nebeleffekte eingesetzt. Die Teilnahme erfolgt insoweit auf eigene Verantwortung; die Verwendung von Gehörschutz wird empfohlen. Personen mit fotosensitiver Epilepsie oder ähnlichen Empfindlichkeiten wird von der Teilnahme abgeraten.

C.7 Foto- und Videoaufnahmen

Bei der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen für Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit von PartyPros erstellt werden. Einzelheiten, Rechtsgrundlagen und Widerspruchsmöglichkeiten regelt die Datenschutzerklärung; Gäste können Aufnahmen ihrer Person vor Ort widersprechen.

C.8 Gästeliste und Event-Updates

Auf der Event-Seite wird eine Gästeliste mit Vorname und maskiertem Nachnamen angezeigt. Aufgenommen wird, wer einen Platz kostenpflichtig reserviert hat. Die Anmeldung zu E-Mail-Updates erfolgt mit Bestätigung (Double-Opt-In) und führt nicht zur Aufnahme in die Gästeliste; die Abmeldung ist jederzeit über den Link in jeder E-Mail möglich.

C.9 Haftung

Für Garderobe und mitgebrachte Gegenstände wird nicht gehaftet, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im Übrigen gilt Ziffer 8 des Teils A.